Kabelbrücke gelb
mit 6 unterschiedlich großen Kanälen
- bis max. Überfahrtgeschwindigkeit von 10 km/h
- max. Durchführungsgröße 50 x 35 mm
- ACHTUNG: Dieses Produkt ist nicht für den Einsatz im Schwerlastverkehr geeignet!
Modulares System zum Schutz von freiliegenden Kabel-, und kleineren Schlauch- oder Rohrleitungen, die in Baustellen überquert werden müssen.
- bis max. Überfahrtgeschwindigkeit von 10 km/h
- max. Durchführungsgröße 50 x 35 mm
- ACHTUNG: Dieses Produkt ist nicht für den Einsatz im Schwerlastverkehr geeignet!
- keine Befestigung notwendig aufgrund des hohen Eigengewichtes
- schwarz oder gelb
- mit Einsatz
- 6 unterschiedlich große Kanäle - 2x15*15 / 2x35*35 / 2x50*35
- strukturierte Oberfläche wirkt rutschhemmend
- Elemente lassen sich beliebig bis zur gewünschten Breite aneinanderreihen
Technische Informationen
für Kabelbrücken
Oberteil schwarz oder gelb, mit Einsatz
Abmessungen (LxBxH): 800 x 600 x 80 mm
Kabelbrücke: Art. 25931N11, 25931N11GELB
Die oben beschriebenen Produkte sind ausschließlich für Verkehrswege in verkehrsberuhigten Zonen (maximal Schrittgeschwindigkeit) mit geringem Verkehrsaufkommen zu verwenden.
>>> nicht für Schwerlastverkehr geeignet <<<
Folgende Anwendungen entsprechen nicht dem vorgesehenen Einsatzzweck und reduzieren die Lebensdauer erheblich oder führen zur Zerstörung des Produkts:
- Überrollen durch Schwerlastverkehr
- Häufige Überfahrten mit höheren Geschwindigkeiten als Schrittgeschwindigkeit (> 7 km/h)
- Überfahrten mit Baumaschinen und Spezialmaschinen aller Art
- Überfahrten mit Schneepflügen
In Verbindung mit
- unsachgemäßer Montage,
- Frost,
- Streusalz,
- Streugut,
- mangelhaftem oder unebenem Untergrund
- Montage auf Pflastersteinen
verstärken sich die negativen Auswirkungen nochmals.
Bei nicht vollständiger Beachtung dieser technischen Hinweise, kann die horizont group gmbh keinerlei Garantie für die Lebensdauer des Produkts geben.
Sicherheitshinweise
Beim Überfahren des Produkts mit mehr als Schrittgeschwindigkeit, kann es zu Beschädigungen am Fahrzeug kommen. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit (z.B. Sportwagen oder tiefer gelegte Fahrzeuge).
Das Überfahren der Bodenschwelle mit Einspurfahrzeugen (z.B. mit Kraft- oder Fahrrädern) kann zum Sturz führen. Dies gilt insbesondere bei Geschwindigkeiten von mehr als Schrittgeschwindigkeit, bei unvorsichtiger Fahrweise und/oder bei Nässe.
horizont empfiehlt deshalb die deutliche Vorwarnung und Kennzeichnung der Bodenschwelle mit dem Verkehrszeichen 112 ("Unebene Fahrbahn") in Kombination mit Verkehrszeichen 274-50 oder 274-51 ("Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h" bzw. "10 km/h"). Vorankündigung, Wiederholung, jeweils beidseitige Aufstellung, StVO-konforme Gestaltung und Anbringung wird empfohlen.