Information zu "RoHS"
Die ursprüngliche EG-Richtlinie „2002/95/EG (Restriction of Hazardous Substances – RoHS 1)“ wurde durch die EU-Richtlinie „2011/65/EU (RoHS 2)“ ersetzt.
Die „DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) 2015/863 DER KOMMISSION (RoHS 3)“ vom 31. März 2015 ändert und erweitert den „Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2)“ des Europäischen Parlaments. Die EU-Richtlinie „2011/65/EU (RoHS 2)“ bleibt aber weiterhin maßgebend.
Die umfangreichen Stoffbeschränkungen der Richtlinien „2011/65/EU (RoHS 2)“ wurden in Deutschland mit der „Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung – ElektroStoffV)“ in nationales Recht umgesetzt.
Die „ElektroStoffV“ trat am 19. April 2013 in Kraft.
Wir, die horizont group gmbh, stellen entsprechend des bestimmungsgemäßen Gebrauchs unserer Produkte die Konformität gemäß „ElektroStoffV“ sowie „RoHS 2 und RoHS 3“ sicher.
Unsere Lieferanten wurden und werden in diesen fortwährenden Prozess eingebunden.
Unsere Betriebsanleitungen wurden und werden bei Bedarf an neue Anforderungen angepasst.
horizont group gmbh
Steffen Müller
Geschäftsführer