Erklärung gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Informationen REACH-Verordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern.
Die horizont group gmbh entwickelt, produziert, importiert und vertreibt Erzeugnisse. Je nach Produkt übernehmen wir die Rolle des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten im Sinne der REACH-Verordnung und erfüllen die jeweils geltenden gesetzlichen Verpflichtungen.
Erklärung gemäß Artikel 33 REACH
Die horizont group gmbh überprüft regelmäßig die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichte Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC). Die Bewertung unserer Erzeugnisse erfolgt auf Grundlage der uns vorliegenden Materialdeklarationen, Konformitätserklärungen und sonstigen Informationen unserer Lieferanten sowie unserer eigenen Produktkenntnisse.
Nach dem derzeitigen Stand unserer Kenntnisse enthalten die von der horizont group gmbh hergestellten, importierten und vertriebenen Erzeugnisse keine Stoffe der jeweils aktuellen ECHA-Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Sollte ein von uns geliefertes Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste oberhalb dieses Grenzwertes enthalten, erfüllen wir unsere Informationspflichten gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung. In diesem Fall informieren wir unsere gewerblichen Kunden unaufgefordert über den betreffenden Stoff und stellen die nach Artikel 33 erforderlichen Informationen für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung.
Einhaltung der REACH-Anforderungen
Die horizont group gmbh fordert von ihren Lieferanten die Einhaltung der geltenden Anforderungen der REACH-Verordnung. Hierzu berücksichtigen wir Lieferantenerklärungen, Materialdeklarationen sowie weitere verfügbare Produktinformationen bei der Bewertung der REACH-Konformität unserer Erzeugnisse.
Darüber hinaus werden die Beschränkungen gemäß Anhang XVII der REACH-Verordnung bei der Auswahl von Werkstoffen und Materialien berücksichtigt.
Schlussbemerkung
Diese Erklärung basiert auf dem derzeitigen Stand der REACH-Verordnung sowie den uns zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen. Sollten sich gesetzliche Anforderungen ändern oder neue Erkenntnisse hinsichtlich der Zusammensetzung unserer Erzeugnisse ergeben, werden wir unsere Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben entsprechend informieren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Weitergehende Informationen:
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) - Kandidatenliste (SVHC)
REACH-CLP-Biozid Helpdesk Deutschland
Mit freundlichen Grüßen
horizont group gmbh
Steffen Müller
Geschäftsführer