💡 Deine Frage - hier kommt unsere Antwort: 𝙒𝙚𝙧 𝙞𝙨𝙩 𝙜𝙚𝙢äß 𝙙𝙚𝙧 𝙣𝙚𝙪𝙚𝙣 𝙍𝙎𝘼 𝙛ü𝙧 𝙙𝙞𝙚 𝙆𝙤𝙣𝙩𝙧𝙤𝙡𝙡𝙚 𝙙𝙚𝙧 𝙑𝙚𝙧𝙠𝙚𝙝𝙧𝙨𝙖𝙗𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜/𝘽𝙖𝙪𝙨𝙩𝙚𝙡𝙡𝙚𝙣𝙖𝙗𝙨𝙞𝙘𝙝𝙚𝙧𝙪𝙣𝙜 𝙫𝙚𝙧𝙖𝙣𝙩𝙬𝙤𝙧𝙩𝙡𝙞𝙘𝙝?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei dem jeweiligen "Unternehmer", wohingegen die Überwachung bei der Behörde liegt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Überwachungspflicht der Polizei/Behörde die Wartungs- und Kontrollpflicht des Verantwortlichen aufhebt!
Die Polizei bzw. die anordnende Behörde hat zwar alles regelmäßig zu überwachen, ist jedoch nicht für die Aufgaben des Verantwortlichen/Dienstleisters zuständig.
Die WARTUNG und KONTROLLPFLICHT findet sich weiterhin in den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für die Sicherung von Arbeitsstellen 97 (ZTV-SA) und werden dort genauer erklärt.
Die Wartung und Kontrolle beinhaltet die regelmäßige Überprüfung und Instandhaltung der Baustellenabsicherung, die laut der Anordnung und des Verkehrszeichenplans eingerichtet und abgenommen wurde. Gemäß der ZTV-SA 97 Punkt 7 hat der Auftragnehmer Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten auszuführen.
Belege: Gemäß Teil A....1.3. (8) Die Verkehrssicherungspflicht obliegt demjenigen, der im öffentlichen Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt. Die Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, im Regelfall des Bauunternehmers, ggf. auch des Verkehrsabsicherers, ff (10) Die Anordnung richtete sich an die Anbringung von Verkehrszeichen... Der Unternehmer ist nicht befugt, von den Vorgaben der Anordnung abzuweichen. ff - somit ist der Verkehrssicherungspflichtige auch hier für die Wartung und Kontrolle einer "sicheren Baustelle/Arbeitsstelle" weiterhin zuständig - siehe dazu die ZTV-SA. ZUSÄTZLICH bei Nachtbaustellen eine Überprüfung der Beleuchtung.
Wir hoffen, dass wir die Frage ausreichend beantworten konnten. Sollte noch etwas unklar sein, dann frag gerne nach! 😉
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