𝗩𝗼𝗹𝗹- 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗧𝗲𝗶𝗹𝘀𝗽𝗲𝗿𝗿𝘂𝗻𝗴?🚧 Jeder, der sich mit Absicherung von Baustellen befasst, kennt die entsprechenden Vorschriften zu der Sperrung von Straßen. Doch was genau sind denn die Erkennungsmerkmale einer Voll- oder Teilsperrung?
𝗗𝗶𝗲 𝗩𝗼𝗹𝗹𝘀𝗽𝗲𝗿𝗿𝘂𝗻𝗴 ist die klassischste Variante einer Sperrung. Durch das Zeichen 250 „Durchfahrt verboten“⭕️ wird die Vollsperrung gekennzeichnet. Die Absperrschranke wird mit fünf einseitig roten Leuchten🚨 ausgestattet, welche im Dauerbetrieb laufen. Der Vorteil dieser Variante liegt in der Befahrbarkeit für Baufahrzeuge, dem Rettungsdienst oder der Feuerwehr – sofern die Fahrbahn dafür freigegeben ist !🚒 Wenn die gesamte Fahrbahn abgesperrt werden soll, erfolgt dies durch Absperrschranken von der einen bis zur anderen Fahrbahnseite, mit mindestens fünf Leuchten mit einem maximalen Abstand von einem Meter.
Wenn die Sperrung durch ein Frei-Zusatzzeichen (z.B. Anlieger frei) ergänzt wird, gilt dies als 𝗧𝗲𝗶𝗹𝘀𝗽𝗲𝗿𝗿𝘂𝗻𝗴. Hierbei werden die Absperrschranken mit mindestens drei gelben Warnleuchten versehen 🟡. Mit der Richtung der Vorbeifahrt wird zusätzlich eine doppelseitige Leitbake, mit doppelseitiger gelber Warnleuchte beigestellt. Wichtig dabei ist, dass alle Warnleuchten Dauerlicht anzeigen.
Für beide Varianten der Absperrung eignen sich unsere 𝘼𝙗𝙨𝙥𝙚𝙧𝙧𝙨𝙘𝙝𝙧𝙖𝙣𝙠𝙚𝙣𝙜𝙞𝙩𝙩𝙚𝙧🚧, auf Empfehlung 𝙞𝙣𝙠𝙡𝙪𝙨𝙞𝙫𝙚 𝙙𝙚𝙧 𝙇𝙚𝙪𝙘𝙝𝙩𝙨𝙩𝙪𝙩𝙯𝙚𝙣 – diese können aber auch nachträglich ergänzt werden:
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